Im Oktober 2019 hat der Bundestag und im November 2019 auch der Bundesrat ein neues Gesetzespaket zur Neuregelung der Grundsteuer beschlossen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Bemessung der Grundsteuer über die Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt hat.
Die Grundsteuer wird ab 2025 nach einem neuen System erhoben. In Zukunft soll der Grundsteuerwert für das unbebaute Grundstück mit dem Bodenrichtwert ermittelt werden. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum soll der Grundsteuerwert aus dem kapitalisiertem Reinerträgen zzgl. dem abgezinsten Bodenwert
abgeleitet werden. Auch künftig werden von den Gemeinden örtliche Hebesätze bestimmt, die die Höhe der Grundsteuer maßgeblich beeinflussen.
Der Bundestagsbeschluß sieht eine Öffnungsklausel vor, wonach die Länder auch ein anderes Verfahren wählen können. Die konkrete Höhe der Grundsteuer kann derzeit also nicht abgeschätzt werden.
Die steuerliche Bewertung obliegt grundsätzlich dem Steuerberater