Verkaufsberatung für Immobilien durch Ihren Sachverständigen und Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Gunnar Dittrich

Verkäufer von Immobilien haben meist eine lange Zeit mit ihrer Immobilie verbracht und für Ihre Immobilie in anderen Bereichen des Lebens Verzicht geübt. Wird der Gedanke an einen Verkauf der lieb gewordenen Immobilie in Erwägung gezogen, stellt sich die Frage nach einem Verkaufspreis.


Sachverständiger für Immobilienbewertung

Im Zuge der Verkaufsberatung übernimmt Ihr Sachverständiger für Immobilienbewertung die Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwerts) für Ihre Immobilie. Das erfolgt in der mit Ihnen abzustimmenden Tiefe unserer Recherchen und dem Umfang des von Ihnen gewünschten Sachverständigen Gutachtens oder Berichts über die Immobilie. Grundlage unserer Leistungen sind Kompetenz, Objektivität, Neutralität und die gebotene Diskretion. Wir haben keine wirtschaftlichen Interessen im Zusammenhang mit der Vermarktung Ihrer Immobilie. Über unser Honorar informieren wir Sie gern vorab auch telefonisch.


Grundstücks- und Gebäudeberatung durch Sachverständigen Diplom – Bauingenieur

Für den Käufer einer Bestandsimmobilie sind die baurechtliche Zulässigkeit der vorhandenen Aufbauten und die Beschaffenheit des Kaufobjektes von entscheidender Bedeutung. Verkäufer sind daher gehalten bzw. verpflichtet, die Beschaffenheit des Kaufobjekts offen zu legen (bitte sprechen Sie dazu auch mit Ihrem Rechtsanwalt).  

Der Notar berät die Beteiligten unparteilich und unabhängig, gestaltet und beurkundet den Willen der Beteiligten im Kaufvertrag. Es kann also eine ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarung im notariellen Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer getroffen werden. Diese Beschaffenheitsvereinbarung kann z.B. die Größe bestimmter Flächen, Bauschäden oder rechtlich unzulässige Nutzungen betreffen.

Im Zuge der Verkaufsberatung für Immobilien stehe ich Ihnen als Diplom- Ingenieur und Bausachverständiger auch zum Zwecke der Feststellung und/oder Dokumentation der tatsächlichen Eigenschaften sowie der Einhaltung der öffentlich rechtlichen Bestimmungen zur Verfügung. Ihr Baugutachter kann Sie ggf. auch im Hinblick auf eine objektive Aufwertung des Ist-Zustands Ihrer Immobilie beraten.