Verkehrswertermittlung durch Ihren Sachverständigen und Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Gunnar Dittrich

BauGB §194: „Verkehrswert. Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der  Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.”

Der Preis einer Sache muss aber nicht dem Wert entsprechen. Ein Preis wird jeweils zwischen Käufer und Verkäufer ausgehandelt, dabei sind oft spekulative Momente von Bedeutung, häufig auch persönliche Vorstellungen und Wünsche des Kaufinteressenten. Der Verkäufer versucht den höchstmöglichen Preis, mag dieser auch unvernünftig sein, zu erzielen – der Käufer ist bestrebt möglichst wenig zu zahlen, mag dabei auch das Grundstück verschenkt sein.

Ein Verkehrswert ist also die Prognose eines am Wahrscheinlichsten zu erzielenden Preises.

Vorgehensweise

Grundstücke und darauf sich befindende Bauanlagen werden durch individuelle Merkmale charakterisiert, es variieren Anlass der Wertermittlung und Bewertungsstichtage. Am Anfang unserer Leistung steht ein ausführliches Gespräch über das Anforderungsprofil an das Gutachten. Gemeinsam legen wir Art und Umfang unserer Leistung fest und wir teilen Ihnen mit, zu welchem Honorar wir den Auftrag übernehmen können.

Anschließend begehen wir gemeinsam die Immobilie und sichten die vorliegenden Unterlagen. Das Objekt und dessen Zustand werden dokumentiert. Im Folgenden recherchieren wir die rechtlichen Gegebenheiten und die Marktverhältnisse für die konkrete Immobilie.

Abschließend fassen wir alles in einem Gutachten zusammen und ermitteln den Verkehrswert. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind oberstes Gebot.

Jedes Gutachten über den Wert einer Immobilie wird von uns individuell erstellt.

Als TÜV geprüfter „Sachverständiger für Immobilienbewertung“ erstellt Ihr Immobiliengutachter qualifizierte Verkehrswertgutachten über Immobilien nach §194 BauGB (Baugesetzbuch). Ein Verkehrswertgutachten benötigen Sie zur Vorlage bei Gericht, bei der Finanzverwaltung, als Grundlage für einen Vermögensausgleich und als Schiedsgutachten. Nicht immer benötigen Sie das oben beschriebene formelle Markt- bzw, Verkehrswertgutachten nach den gesetzlichen Normierungen des §194 BauGB. In diesen Fällen kann auch ein Kurzgutachten oder ein Wertbericht ausreichen.

Aus den individuellen Grundstücks- und Gebäudemerkmalen, dem Anlass für eine Immobilienbewertung, der daraus resultierenden erforderlichen Tiefe unserer Recherchen und dem Umfang eines Sachverständigen Gutachtens oder Berichts über die Immobilie resultiert der Aufwand Ihres Immobiliengutachters und damit unser Honorar. Wir informieren und beraten Sie gerne ausführlich, unverbindlich und kostenlos telefonisch und/ oder persönlich.