Dipl.-Ing Gunnar Dittrich

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Erbschafts- und Schenkungssteuer

Mit der Erbschaftssteuerreform 2009 werden verschenkte oder vererbte Immobilien mit dem Verkehrswert versteuert.

Das Finanzamt setzt diesen „Grundbesitzwert“ mittels typisierter und pauschaler Bewertungsverfahren fest. Dabei kann es oft zu Überbewertungen der Immobilie und damit zu überhöhten Steuerforderungen kommen.

Nach §198 Bewertungsgesetz kann ein niedrigerer Verkehrswert der Immobilie mit einem Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen nachgewiesen werden. Dieser Verkehrswert wird dann der Besteuerung zu Grunde gelegt.

Grundsätzlich fällt die steuerliche Bedarfsbewertung in den Zuständigkeitsbereich des Steuerberaters. Stimmen Sie also mit Ihrem Steuerberater ab, ob es zu Erbschafts- oder Schenkungssteuer kommt. Wenn das der Fall ist, wird Ihr Steuerberater den Feststellungsbescheid zum Grundbesitzwert nicht rechtskräftig werden lassen.

Wir erstellen gerne das Gutachten über den Verkehrswert der Immobilie. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie ausführlich.