Dipl.-Ing Gunnar Dittrich

Dipl.-Ing Gunnar Dittrich

DIN 1946 – 6 Lüftungskonzepte für Wohngebäude

Die Energieeinsparungsverordnung EnEv 2014 verlangt, dass für zu errichtende Gebäude der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt werden muss.

Dieser Mindestluftwechsel kann häufig durch Fensterlüftung nicht sichergestellt werden. Die DIN 1946 Teil 6 fordert auch für zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen die Erstellung eines Lüftungskonzeptes.

Die am Bau Beteiligten wehren sich gerade im Einfamilienhausbau bis heute oft gegen den Einbau mechanischer Lüftungsanlagen – hat doch die Fensterlüftung über Jahrhunderte funktioniert. Mit der Erstellung einer dichten Gebäudehülle, gestiegenen Heizkosten und der längeren Abwesenheit der Bewohner kann das Raumklima (Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit) ohne ausreichende Lüftung unhygienisch werden und Gebäudeschäden verursachen (Schimmel).

Seit Jahren streiten Mieter und Vermieter über Feuchteschäden (Schimmelbildung) in Wohnungen. Mieter: Der Vermieter ist Schuld das Gebäude ist fehlerhaft. Vermieter: Der Mieter ist Schuld, da er zu wenig heizt und lüftet. Man beschäftigt sich mit Gebrauchsanweisungen „Heizen und Lüften von Wohnungen“ – und Juristen beurteilen deren Zumutbarkeit mit ganz unterschiedlichen Urteilen. Mit der DIN 1946 wird nun auch für zu modernisierende Gebäude ein Lüftungskonzept erforderlich.

Ich erwarte, dass die mechanische Lüftung die Fensterlüftung als anerkannte Regel der Technik ablösen wird. Bauherren und Erwerbern von Neubauten sei empfohlen, nach dem Lüftungskonzept zu fragen.