Baumängel und Bauschäden – Beratung durch Ihren Bausachverständigen und Immobiliengutachter Dipl.-Ing. Gunnar Dittrich

Ein Baumangel liegt vor, wenn der Ist- Zustand eines Bauteils vom Soll- Zustand abweicht. Der Soll- Zustand ist bei einer Werkleistung definiert durch den Vertrag, z.B. die Leistungsbeschreibung. Liegen diese Definitionen nicht vor oder sind sie fehlerhaft, ist meistens der Soll- Zustand aus den anerkannten Regeln der Technik abzuleiten. Anerkannte Regeln der Technik basieren auf wissenschaftlichen Grundlagen, sind unter Fachleuten bekannt und haben sich nach Ansicht der überwiegenden Anzahl der Fachleute in der Praxis bewährt.

Ein Bauschaden ist die negative Veränderung eines Bauteils, hervorgerufen z.B. durch einen Mangel, durch äußere Einwirkungen oder durch unterlassene Instandhaltung. Nicht jeder Mangel führt zwangsläufig zu einem Schaden.

Gutachten über Baumängel oder Bauschäden

Die Analyse eines Baumangels oder Bauschadens lässt sich nicht verallgemeinern und muss auf das Problem abgestimmt erfolgen. Sie erläutern telefonisch die Problem- bzw. Aufgabenstellung und ich gebe Ihnen darüber Auskunft, ob ich zur Lösung des Problems beitragen kann. Mit dem ersten Ortstermin ist in der Regel die umfassende Schilderung des Problems, soweit vorhanden die Einsicht in Bau- und / oder Wartungsunterlagen und eine zerstörungsfreie Vorinspektion verbunden. Wir formulieren die Frage- und Aufgabenstellung gemeinsam, und ich schätze meinen vorläufigen Aufwand. Oft reicht es zunächst aus, den Zustand in einem Kurzgutachten zu dokumentieren und zu bewerten, manchmal sind weitere Untersuchungen erforderlich.

Als TÜV geprüfter „Sachverständiger für Schäden an Gebäuden“ erstattet Ihr Immobiliengutachter qualifizierte Baugutachten z.B. über Baumängel und Bauschäden. Ein Baugutachten benötigen Sie zur Vorlage bei Gericht. Manchmal genügt zunächst zu Ihrer persönlichen Orientierung in der Sache ein weniger aufwendiges Kurzgutachten des Bausachverständigen, z.B. als Dokumentation oder über die Ursache eines Baumangels oder Bauschadens, oft auch mit Handlungsempfehlungen zur Beseitigung des Baumangels oder Bauschadens.